Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet die Eisenbahnen u. a. zu einem sicheren Betrieb und zur Führung von Aufschreibungen. Jedes Eisenbahnunternehmen muss ein mehr oder weniger komplexes Sicherheitsmanagementsystem (SMS) implementieren. Damit dieses auch gelebt wird, sollte es im Unternehmen erarbeitet worden sein und die Unternehmensspezifika berücksichtigen. Gleiches gilt für Instandhaltungsmanagementsysteme.
Eine wichtige Schnittstelle zwischen beiden Systemen ist die Übergabe / Übernahme eines Fahrzeugs zwischen den Bereichen Betrieb und Instandhaltung. Meine Erfahrung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung dieser Managementsysteme, insbesondere der prozesssicheren Nahtstellengestaltung Betrieb / Instandhaltung bringe ich gern bei Ihnen ein. Dabei werden die Vorgaben des EU-Rechts wie bspw. der RL (EU) 2016/798 (Eisenbahnsicherheit), Del.VO (EU) 2018/762 (Anforderungen an SMS), VO (EU) 1078/2012 (CSM Monitoring) sowie DVO (EU) 2019/779 (ECM) praxisgerecht berücksichtigt.
Bei Veränderungen in den Bereichen Betrieb, Organisation und Technik ist gem. EU-Verordnung 402/2013 (CSM RA) eine Risikoevaluierung und -bewertung durchzuführen. Dabei haben sich Risikoanalysen mit entsprechendem Gefährdungsprotokoll inkl. der zu ergreifenden Maßnahmen bewährt.
In den vergangenen Jahren habe ich bei einer großen Anzahl Risikobetrachtungen mitgewirkt.
Insbesondere für die Bereiche Betrieb, Instandhaltung und Organisation stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung.